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   BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95   

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BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95 (https://dejure.org/1995,5070)
BayObLG, Entscheidung vom 09.11.1995 - 3Z BR 223/95 (https://dejure.org/1995,5070)
BayObLG, Entscheidung vom 09. November 1995 - 3Z BR 223/95 (https://dejure.org/1995,5070)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Verfahrenspflegers; Zeitpunkt für die Beurteilung einer Mittellosigkeit des Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriff der Mittellosigkeit, maßgebender Zeitpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 Abs. 1, 2, § 1835 Abs. 3, 4; FGG § 67
    Zeitpunkt zur Feststellung der Mittellosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 437 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95
    Zu beachten bleibt auch hier das Verbot der Schlechterstellung (reformatio in peius - BayObLGZ 1995, 35, 37; 19.90, 184, 188; Bassenge/Herbst § 23 FGG Rn. 13; BGB-RGRK/Dickescheid § 1836 Rn. 31 m.w.N.), weshalb das Landgericht dem Beschwerdeführer die ihm vom Amtsgericht aus dem Vermögen der Betroffenen bewilligte Vergütung nicht wieder aberkennen durfte.
  • OLG Düsseldorf, 15.07.1994 - 3 Wx 221/93

    Betreuungsverfahren; Unterbringungsverfahren; Entschädigung des

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95
    Der in einem Betreuungsverfahren zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt (§ 67 FGG) kann vom Betroffenen jedoch gemäß § 1835 Abs. 3 BGB Ersatz seiner Aufwendungen in Höhe der ihm nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte zustehenden Gebühren oder - bei Vorliegen der Voraussetzungen - gemäß § 1836 Abs. 1 BGB eine nach seinem Zeitaufwand zu bemessende Vergütung verlangen (vgl. BayObLGZ 1993, 256, 257; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1283).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 118/93

    Unterbringungsverfahren; Rechtsanwalt; Verfahrenspfleger; Fachkenntnisse;

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95
    Der in einem Betreuungsverfahren zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt (§ 67 FGG) kann vom Betroffenen jedoch gemäß § 1835 Abs. 3 BGB Ersatz seiner Aufwendungen in Höhe der ihm nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte zustehenden Gebühren oder - bei Vorliegen der Voraussetzungen - gemäß § 1836 Abs. 1 BGB eine nach seinem Zeitaufwand zu bemessende Vergütung verlangen (vgl. BayObLGZ 1993, 256, 257; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1283).
  • LG Duisburg, 06.11.1992 - 2 T 209/92
    Auszug aus BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95
    Bezüglich der Frage der Mittellosigkeit ist auf die tatsächlichen Verhältnisse zur Zeit der Entscheidung über die Bewilligung einer Vergütung abzustellen (vgl. LG Duisburg JurBüro 1993, 349).
  • OLG München, 18.09.2008 - 33 Wx 100/08

    Betreuervergütung: Höhe des Stundenansatzes bei während des Abrechnungszeitraums

    Für die Feststellung des Vergütungsschuldners ist bezüglich der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung abzustellen (BayObLG BtPrax 1996, 29; 1998, 79; FamRZ 2002, 1289).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 20 W 23/00

    Betreuervergütung: Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrags bei

    Für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 d Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02

    Betreuung: Festsetzung von Regreßzahlungen des Betreuten wegen von der

    Maßgeblich für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten ist der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; OLG Frankfurt am Main FGPrax 2001, 116).
  • OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen

    Abzustellen ist vielmehr entsprechend dem sich aus § 23 FGG ergebenden Grundsatz, daß das Landgericht in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der ersten Instanz tritt, auf die Einkünfte und das Vermögen des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz (vgl. Senat aaO; BayObLG, BtPrax 1996, 29; BayObLGZ 1997, 335, 337 = NJW-RR 1998, 656; KG FGPrax 1997, 224 = NJW-RR 1998, 436; Palandt/Diederichsen aaO, § 1835 Rn. 16 jew. m. w. N.).
  • AG Augsburg, 22.11.1996 - XVII 110/96
    Bei der Heranziehung von § 112 BRAGO über § 1835 III BGB ist wiederum umstritten, ob ein anwaltlicher Verfahrenspfleger stets nach BRAGO abgerechnet werden kann (so z. B. BayObLG, BtPrax 1996, S. 29; OLG Düsseldorf, s. o.) oder nur dann, wenn im Einzelfall die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erforderlich gewesen ist (z. B: LG Wuppertal, JurBüro 1995, S. 376; OLG Oldenburg, Beschluß vom 13.02.1996, s. o.).

    b) Das BayObLG wendet die BRAGO ohne nähere Begründung nunmehr auch über § 1835 III BGB im Betreuungsverfahren an (BayObLG BtPrax 1996, S. 29; ebenso OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, S. 1283; Beschluß des LG München vom 08.09.1995 13 T 10529/95 ; OLG Oldenburg, s. o.).

  • OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09

    Festsetzung der Betreuervergütung aus der Staatskasse: Voraussetzungen einer

    Für die Feststellung des Vergütungsschuldners ist bezüglich der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung abzustellen (BayObLG BtPrax 1996, 29; 1998, 79; FamRZ 2002, 1289).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00

    Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten

    Für die Feststellung der Mittellosigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem über die Kostenübernahme durch die Staatskasse zu entscheiden ist (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 32; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., vor § 65 ff FGG Rn. 212), wobei gegebenenfalls der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblich ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 d Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2002 - 20 W 312/01

    Betreuervergütung: Zeitpunkt für die Beurteilung der Mittellosigkeit, wenn die

    Zwar ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Mittellosigkeit grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 799; BayObLG BtPrax 1996, 29 und 1989, 79, OLG Frankfurt am Main, BtPrax 2001, 128; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836d Rn. 2; HK-BUR Bauer/Deinert, § 1836 d 333).
  • BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98

    Zulässigkeit der Vergütung eines Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen

    Für die Frage, ob der Betreute Vermögen hat, kommt es zwar grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz an (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 29 ; KG NJW-RR 1998, 436 ).
  • KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95

    Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten

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  • BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98

    Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung

  • BayObLG, 17.11.1999 - 3Z BR 248/99

    Zeitpunkt der Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten

  • LG Berlin, 05.05.1997 - 87 T 366/96
  • LG München I, 10.01.2000 - 13 T 19057/99
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